Kosten.

Allgemein


Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie Ihren Fall gerne vorab kurz per Mail. Sie erhalten dann eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung, ob sich die Einschaltung eines Strafverteidigers/Rechtsanwalts lohnt.

Strafrecht


Vergütungsvereinbarung

Mein Anspruch ist eine effektive Strafverteidigung, die sich nicht nur auf Abwarten und Reagieren in einer Hauptverhandlung vor Gericht beschränkt. 

Gute Strafverteidigung hat aber ihren Preis.

Ich halte es für die fairste Abrechnungsweise, dass nur die Tätigkeit vergütet wird, die auch tatsächlich erbracht wird.

Aus diesem Grunde schließe ich in aller Regel mit meinen Mandanten eine aufwandsbasierte Vergütungsvereinbarung. Damit wird nur die Arbeitszeit bezahlt, die tatsächlich aufgewendet wird. In der Regel ist vor Mandantsbeginn ein Vorschuss zu zahlen.

Beratungshilfe

Beratungshilfe gibt es im Strafrecht leider nur für eine Erstberatung, nicht für eine Vertretung. Die Kosten für eine Verteidigung müssen Sie daher in aller Regel selber aufbringen. 

Pflichtverteidigung

Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen. Hier wird ein Teil der anfallende Kosten zunächst von der Staatskasse bezahlt. Hierauf haben Sie Anspruch, wenn Sie sich aufgrund persönlicher Umstände oder einer schwierigen Rechtslage nicht selber verteidigen können. 


Verkehrsrecht


Im Verkehrsrecht, insebsondere im Zivilrecht, gibt es umfangreichere Vergütungsmöglichkeiten. Sprechen Sie uns einfach an. Selbstverständlich klären wir Sie im Voraus über sämtliche wesentliche Kostenaspekte auf.